Kurzzeitvermietung ·
Kurzzeitvermietung in Wien: Was die 90-Tage-Regel für Vermieter bedeutet
Airbnb, Booking & Co. machen das Vermieten an Gäste einfach – rechtlich ist es in Wien aber klar geregelt. Hier die wichtigsten Punkte der Bauordnungsnovelle im Überblick.
Die 90-Tage-Grenze
Laut Stadt Wien ist eine vorübergehende kurzfristige Vermietung der eigenen Wohnung bis zu 90 Tage pro Kalenderjahr weiterhin ohne Ausnahmebewilligung zulässig – sofern der Wohnsitz nicht dauerhaft aufgegeben wird und Ortstaxe entrichtet wird („Home-Sharing“).
Juristische Personen haben keinen Wohnsitz und können sich daher nicht auf diese 90-Tage-Ausnahme berufen.
Ausnahmebewilligung außerhalb von Wohnzonen
Seit 1. Juli 2024 dürfen Wohnungen auch außerhalb einer Wohnzone über die 90 Tage hinaus nur mit einer auf maximal fünf Jahre befristeten Ausnahmebewilligung (§ 129 Abs. 1a BO) kurzzeitvermietet werden. In Wohnzonen (§ 7a BO) ist die gewerbliche Kurzzeitvermietung grundsätzlich nicht zulässig.
Laut Stadt Wien ist für eine Vermietung über 90 Tage zusätzlich die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich.
Kontrollen werden ernst genommen
Die Baupolizei (MA 37) hat ein eigenes Referat für Kurzzeitvermietung. Bis Ende 2024 gingen dort laut Stadt Wien 337 Anzeigen ein, die meisten im 2., 1. und 3. Bezirk.
Was das für die Reinigung bedeutet
Wer legal und professionell vermietet, braucht verlässliche Abläufe zwischen Check-out und Check-in:
- Reinigung entlang des Buchungskalenders planen
- Wäschewechsel und Verbrauchsmaterial standardisieren
- Schäden oder fehlendes Inventar sofort dokumentieren
- Feste Checkliste pro Wohnung verwenden
Apartmentreinigung in Wien & Umgebung
Turnover-Reinigung für Serviced Apartments und Ferienwohnungen – abgestimmt auf Ihre Check-in-Zeiten.
Mehr erfahren